Braucht man für ein Gewächshaus eine Baugenehmigung?
Das Aufstellen eines Gewächshauses im eigenen Garten ist eine Aufgabe, die einfach genug ist, um von jedermann durchgeführt werden zu können. Die Gewächshäuser, die man in Geschäften oder online kaufen kann, sind oft so konzipiert, dass sie schnell aufgebaut werden können und keine besonderen Kenntnisse erfordern.
Allerdings sind die Vorschriften für die Errichtung von Gewächshäusern komplexer, als man vielleicht erwarten würde Muss ich vor dem Aufbau eines Gartengewächshauses Behördengänge unternehmen? Muss ich vor Beginn der Arbeiten nur eine vorherige Erklärung (die berühmte DP) abgeben? Oder muss ich bis zum Antrag auf Baugenehmigung gehen?
Um sich einen Überblick über das Thema zu verschaffen, sollten Sie unseren Leitfaden besuchen: Welche Genehmigung für ein Gewächshaus?
Wann muss ich eine Baugenehmigung beantragen?
Die Baugenehmigung ist eine städtebauliche Genehmigung, die für alle Neubauprojekte mit einer Fläche von mehr als 20 Quadratmetern und einer Höhe von mehr als 1,80 Metern gilt. Das Bürgermeisteramt Ihrer Gemeinde erteilt (oder verweigert) die Baugenehmigung oder benachrichtigt Sie über den Erhalt einer Bauvoranfrage. Ein Gartengewächshaus als äußerer Anbau an Ihr Haus fällt also ebenso in den Anwendungsbereich dieses Planungsgesetzes wie ein Gartenhaus, ein Schwimmbad, eine Pergola oder sogar ein Carport. Das Stadtplanungsgesetz regelt nämlich jedes überdachte Bauvorhaben durch den Begriff der Bodenfläche, d. h. der Fläche, die Ihr Plan einnehmen wird.
Achtung: Beachten Sie, dass sich der Begriff Bodenfläche von der einfachen Fläche, an die wir gewöhnt sind, unterscheidet. Hier geht es darum, die gesamte Fläche zu messen, die auf dem Boden eingenommen wird, einschließlich der Wände.
Grundfläche über 20 m²: Bauantrag erforderlich
Wenn Sie in Ihrem Garten ein Gewächshaus (z. B. ein Tunnelgewächshaus oder ein Ziergewächshaus aus Glas) mit einer Grundfläche von mehr als 20 m² errichten wollen, ist es daher Pflicht, einen Bauantrag zu stellen, um mit Ihrem Projekt voranzukommen! Wenn Sie diese Baugenehmigung nicht beantragen, drohen Ihnen später Sanktionen, sowohl finanzieller als auch logistischer Art.
Grundfläche zwischen 5 und 20 m²: Bauvoranfrage ausreichend
Wenn die Grundfläche (oder, noch einmal, die Grundfläche) Ihres Gewächshauses zwischen 5 und 20 Quadratmetern liegt, dann reicht es aus, wenn Sie (ebenfalls im Rathaus) eine Bauvoranfrage (DP) einreichen, um Ihr Projekt zu erläutern.
Fläche unter 5 m²: keine Genehmigung erforderlich
Schließlich sind für kleine Gewächshäuser, d. h. mit einer Grundfläche von weniger als 5 Quadratmetern, keine behördlichen Schritte erforderlich. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihren lokalen Bebauungsplan (PLU), der im Rathaus erhältlich ist, genau zu prüfen. Es kann nämlich vorkommen, dass Ihre Gemeinde bestimmte Regeln für Neubauten vorschreibt und dass Sie, auch wenn Ihr Gewächshaus eine Grundfläche von weniger als 5 m² haben soll, bestimmte Richtlinien des PLU befolgen müssen.
Hinweis: Die oben genannten Punkte gelten für Gewächshäuser, die höher als 1,80 Meter sind. Im umgekehrten Fall (Gewächshaus mit einer Höhe von 1,80 m oder weniger) benötigen Sie keine Baugenehmigung und müssen Ihre Arbeiten auch nicht vorher anmelden.

Brauchen Sie eine Baugenehmigung für Ihr Gewächshaus? Befolgen Sie unsere Ratschläge!
Wie wird eine Baugenehmigung für ein Gartengewächshaus beantragt?
Die Stadtplanungsgenehmigung, die eine Baugenehmigung darstellt, muss ein bestimmtes Verfahren befolgen, um gültig zu sein. Dies beginnt mit einem ordnungsgemäßen Antrag, nämlich dem Cerfa-Formular Nr. 13406*10 des für Stadtplanung zuständigen Ministeriums.
Für einen Anbau an ein Einfamilienhaus wie ein Gewächshaus oder ein Gartenhaus beträgt die Bearbeitungsfrist zwei Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag bei der Stadtverwaltung einreichen. Die Stadtverwaltung kann die Genehmigung für den Bau Ihres Gewächshauses annehmen oder ablehnen, aber seien Sie beruhigt: Wenn Ihr Projekt den Bodennutzungs- und Standortregeln entspricht, wird es selbstverständlich genehmigt!
Beachten Sie, dass die Genehmigung als stillschweigend erteilt anerkannt wird, wenn Sie nach zwei Monaten keine Antwort auf Ihren Bauantrag erhalten.
Sie haben die Genehmigung für den Bau eines Gewächshauses in meinem Garten erhalten. Wie geht es jetzt weiter?
Auf die Plätze, fertig, los! Sie können mit dem Aufbau Ihres Tunnelgewächshauses mit UV-Schutzplane oder Ihres Gewächshauses mit Glasscheiben beginnen. Wie bereits erwähnt, stellt der Bau eines Gewächshauses keine große technische Herausforderung dar, erfordert aber dennoch, dass Sie sich Gedanken über den besten Standort auf Ihrem Grundstück und die ideale Ausrichtung zur Sonne machen.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu den Genehmigungen für die Errichtung eines Gewächshauses in Ihrem Garten und insbesondere zur Raumordnungssteuer haben, lesen Sie bitte unseren Leitfaden: Ist ein Gewächshaus steuerpflichtig?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Bau von Tunnelgewächshäusern der Raumordnungssteuer unterliegt, bei der es sich um eine Steuer handelt, die in den Vorschriften durch das Städtebaugesetz vorgesehen ist. Sie müssen eine Baugenehmigung beantragen oder Ihre Arbeiten einfach vorher anmelden, je nachdem, ob Ihr Projekt ein Gewächshaus mit einer Fläche von mehr oder weniger als 20 m² betrifft.