Welche Genehmigung für ein Gartengewächshaus?
In Frankreich muss nach den Vorschriften und dem Städtebaugesetz für jeden Neubau und für jede Erweiterung eines bestehenden Gebäudes eine Genehmigung eingeholt werden. Nebengebäude zu einem Haus wie Gartenhäuser und Gewächshäuser, Schwimmbäder und ganz allgemein alle überdachten Flächen mit einer Grundfläche sind von diesen Vorschriften betroffen.
Welche Genehmigung ist erforderlich, wenn Sie mit der Errichtung eines Gewächshauses in Ihrem Garten (Tunnelgewächshaus, Ziergewächshaus usw.) beginnen möchten? Werden Sie für diese neue Konstruktion, die an Ihr Haus angebaut wird, Steuern zahlen müssen? Folgen Sie dem Leitfaden!
Wenn Sie sich noch nicht auf ein bestimmtes Modell eines Tunnelgewächshauses festgelegt haben, lesen Sie unsere Seiten über die richtigen Fragen, die Sie sich bei der Wahl Ihres Gartengewächshauses stellen sollten.
Braucht man eine Genehmigung, um ein Gewächshaus auf seinem Grundstück zu bauen?
Die Frage, ob Sie eine Genehmigung oder eine Baugenehmigung beantragen müssen, um mit dem Aufbau eines Gewächshauses auf Ihrem Garten zu beginnen, ist wichtig: Bei Verstößen gegen das Städtebaurecht in Bezug auf Bauanträge können Sie mit Geldstrafen rechnen.
Und wenn sich die von Ihnen durchgeführten Arbeiten als illegal erweisen, können Sie sogar dazu aufgefordert werden, das neue Gebäude abzureißen! Wir raten Ihnen daher, sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zu halten. Welche Vorschriften gelten also für die Errichtung eines Gewächshauses auf Ihrem Grundstück, sei es ein Tunnelgewächshaus für den Anbau von Gemüse oder ein Ziergewächshaus? Braucht man für ein Gewächshaus eine Baugenehmigung?

Brauchen Sie eine Genehmigung, um ein Gewächshaus aufzustellen?
Keine Formalitäten für kleine Gartengewächshäuser (unter 5 m²)
Zunächst wollen wir den Fall der sehr kleinen Gewächshäuser regeln: Wenn Ihr Projekt ein Gartengewächshaus betrifft, dessen Grundfläche (oder Grundfläche) kleiner als 5 Quadratmeter ist, sind Sie von allen Formalitäten befreit, da für einen Bau dieser Größe keine Baugenehmigung erforderlich ist.
Einreichen einer Bauvoranfrage für Gewächshäuser zwischen 5 m² und 20 m²
Wenn Sie Bauarbeiten für ein Tunnelgewächshaus oder ein Glasgewächshaus mit einer Höhe von mehr als 1,80 m und einer Grundfläche zwischen 5 und 20 m² planen, müssen Sie lediglich eine vorherige Bauanmeldung im Rathaus Ihrer Gemeinde einreichen. Diese Voranmeldung ist ein Cerfa-Formular des für die Stadtplanung zuständigen Ministeriums (Cerfa-Formular Nr. 13404*09), in dem Sie die technischen Merkmale Ihres Projekts darlegen.
Bauantrag für Gewächshäuser, die größer als 20 m² sind
Für große Gewächshäuser mit einer Höhe von mehr als 1,80 m und einer Grundfläche von mehr als 20 m² benötigen Sie eine Baugenehmigung, um mit den Bauarbeiten beginnen zu können. Diesmal müssen Sie das Cerfa-Formular Nr. 13406*10 ausfüllen und bei der Stadtverwaltung einreichen.
Auch hier gilt: Wenn Sie das Formular vor Beginn der Bauarbeiten für Ihr Gewächshaus ausgefüllt haben, kommt dies einer Anmeldung gleich und Sie müssen wahrscheinlich eine sogenannte Einrichtungssteuer zahlen.
Ist ein Gewächshaus über die Erschließungssteuer steuerpflichtig?
Wie wir gerade gesehen haben, legen die Vorschriften den Rahmen für die zu beantragenden Genehmigungen (Voranmeldung und Baugenehmigung) sehr genau fest, je nachdem, wie groß die Fläche des Gewächshauses ist, das Sie in der Nähe Ihres Hauses errichten möchten. Bei der Raumordnungssteuer sind die Regeln sehr einfach: Wenn Sie beim Bürgermeisteramt einen Antrag stellen mussten, um mit den Bauarbeiten zu beginnen, dann unterliegt Ihr neues Gewächshaus der Steuer, deren Höhe von seiner Fläche und seiner Höhe abhängt.
Die Raumordnungssteuer ist eine lokale Steuer, die sich in zwei Teile teilt: Ein Teil geht an die Stadtverwaltung (Gemeindeanteil), der andere Teil an das Departement (Departementsanteil) oder die Region im Fall der Île-de-France. Jede dieser Gebietskörperschaften wendet ihre eigene Berechnung an, um zum Endbetrag zu gelangen.
Weitere Informationen zu diesem Betrag und zur Berechnungsmethode für die kommunalen und departementalen Anteile der Raumordnungssteuer sowie zu den Befreiungsfällen (kleine Fläche, Höhe unter 1,80 m) finden Sie in unserem Leitfaden: Ist ein Gewächshaus steuerpflichtig?