Ist ein Gewächshaus steuerpflichtig?
In Frankreich ist nach den im Städtebaugesetz festgelegten Vorschriften jeder Bau eines Gebäudes mit einer Höhe von mehr als 1,80 m und einer Grundfläche von mehr als 5 Quadratmetern steuerpflichtig.
Wird das Tunnelgewächshaus mit Plane oder das Ziergewächshaus mit Glasscheiben, das Sie in Ihrem Garten aufstellen, steuerpflichtig sein? In den meisten Fällen werden Sie tatsächlich einen bestimmten Betrag als Erschließungssteuer zahlen müssen. Wer erhebt diese Raumordnungssteuer, wie hoch ist sie und gibt es Fälle, in denen eine Befreiung möglich ist? Wir sagen Ihnen alles!
Für einen umfassenden Überblick über das Thema Genehmigungen sollten Sie unseren Leitfaden besuchen: Welche Genehmigung für ein Gewächshaus?
Wie funktioniert die Einrichtungssteuer für ein Gartenhaus oder ein Gewächshaus?
Die Raumordnungssteuer ist eine lokale Steuer, die sowohl von der Gemeinde als auch vom Departement, in dem das Gewächshaus aufgestellt werden soll, erhoben wird (in der Île-de-France ist es nicht das Departement, sondern die Region, die die Steuer erheben wird).
Sobald vor Beginn der Arbeiten ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt werden musste, ist die Steuer anwendbar.
Dies gilt auch für kleinere Arbeiten, für die keine städtebauliche Genehmigung wie die Baugenehmigung eingeholt werden muss. Für diese Art von Arbeiten ist weiterhin eine einfache Voranmeldung (DP) im Rathaus erforderlich, bevor Sie mit dem Aufbau Ihres Gartengewächshauses beginnen.
In welchen Fällen ist ein Tunnelgewächshaus oder ein Gewächshaus mit Glasscheiben steuerpflichtig?
Wenn Ihr Vorhaben, ein Gewächshaus jeglicher Art (Tunnelgewächshaus mit Plane, dekoratives Gewächshaus aus Glas oder Polykarbonat, Holländisches Gewächshaus usw.) in Ihrem Garten aufzustellen, eine Grundfläche von weniger als 5 Quadratmetern hat, haben wir eine gute Nachricht für Sie: Sie müssen nicht nur keine Verwaltungsformalitäten erledigen, sondern Ihr Gewächshaus ist auch nicht steuerpflichtig. Die Einrichtungssteuer gilt nämlich nur für Gewächshäuser, die größer als diese 5-Quadratmeter-Grenze sind, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,80 m haben.
Wenn Ihr Gewächshausprojekt zu einem Bauwerk mit einer Grundfläche von mehr als 5 m² führt, fällt es unter die im Städtebaurecht vorgesehene Raumordnungssteuer: Ihr Gewächshaus ist steuerpflichtig, auch wenn Sie nur eine Bauvoranfrage bei der Gemeindeverwaltung Ihrer Gemeinde einreichen mussten (wenn Ihr Gewächshaus nach dem Aufbau eine Grundfläche zwischen 5 und 20 m² hat). Natürlich ist es immer noch steuerpflichtig, falls Sie planen, ein großes Gewächshaus (größer als 20 m²) zu errichten: Sie mussten eine Baugenehmigung beantragen.

Finden Sie heraus, ob ein Gewächshaus steuerpflichtig ist!
Berechnung der Höhe der Raumordnungssteuer
Die Raumordnungssteuer ist, wie so oft im Zusammenhang mit baubezogenen Steuern, proportional zur endgültigen Fläche Ihres Gartengewächshauses. Ihre Berechnung basiert auf einer Grundlage der Jahreswerte pro Quadratmeter Fläche, die jedes Jahr per Erlass festgelegt werden. Im Jahr 2022 betragen die Beträge pro Quadratmeter :
- 820 Euro pro Quadratmeter in ganz Frankreich außer in der Region Île-de-France
- 929 Euro pro Quadratmeter in der Île-de-France
Jede Gebietskörperschaft, die einen Teil der Raumordnungssteuer einnimmt, legt ihrerseits jedes Jahr einen Satz fest:
- Der kommunale Satz liegt zwischen 1 % und 5 %
- Der Satz des Departements liegt unter 2,5 %
- Der regionale Satz (nur für die Île-de-France) liegt unter 1 %
Voilà, jetzt müssen Sie nur noch die folgende Formel anwenden, um den Betrag der Raumordnungssteuer zu erhalten, den Sie je nach der von Ihrem Gartengewächshaus beanspruchten Fläche zahlen müssen:
(Fläche des Gewächshauses) x (Steuersatz der Körperschaft) x (Wert pro Quadratmeter)
Fälle einer optionalen Befreiung von der Raumordnungssteuer
Das Haushaltsgesetz für 2022 sieht einen Befreiungsfall für Gewächshäuser mit einer Fläche von weniger als 20 m² vor, wenn Sie diese nicht gewerblich nutzen. Um herauszufinden, ob Ihre Gemeinde und Ihr Departement für diese Befreiung gestimmt haben, lautet unser Rat, sich bei Ihrer Stadtverwaltung zu erkundigen.
Eine weitere Frage, die Sie sich im Zusammenhang mit den Vorabgenehmigungen für die Errichtung eines Gewächshauses in Ihrem Garten stellen sollten, ist , ob Sie eine Baugenehmigung für ein Gewächshaus benötigen